Statuten

Einleitung

Unter dem Namen Tennis-Club Höngg, Zürich, besteht seit dem 6. Juni 1935 eine Vereinigung im Sinne von Art. 60 ZGB zum Zwecke der Pflege des Tennissportes und der Pflege der Geselligkeit unter den Mitgliedern.

Vom 6. Juni 1935 bis Frühjahr 1965 lautete der Name des Clubs Tennis-Club Hofwiesen, Zürich. (Namensänderung wegen Umzug auf die städtische Tennisanlage an der Imbisbühlstrasse 79 in Zürich-Höngg am 16. April 1955.)